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Wissenswertes

Hier finden Sie die wichtigsten Infos rund um Ihren Kfz-Schaden

Was tun, wenn Ihr Auto beschädigt wurde?

  • Bei Beschädigungen, die durch andere verursacht wurden, liegt ein Haftpflichtschaden vor.
  • Der Schädiger bzw. seine Versicherung ist zur Erstattung der Schadenkosten verpflichtet.
  • Zur Feststellung der Schadenhöhe empfiehlt sich die Einschaltung eines freiberuflich tätigen, unabhängigen Kfz-Sachverständigen.
  • Ein Gutachten hilft Ihnen, den Schaden in voller Höhe ersetzt zu bekommen, denn als Geschädigter obliegt Ihnen die Beweispflicht.
  • Die Kosten des Sachverständigengutachtens gehören zum Schaden und sind daher ebenfalls vom Schädiger bzw. seiner Versicherung, zu begleichen.

Unser Unfalltipp! 

  • Als Geschädigter obliegt Ihnen die Beweispflicht über die Höhe Ihres Schadens.
  • Holen Sie sich technischen Rat bei einem unabhängigen Kfz-Sachverständigen IHRER Wahl ein.
  • Veranlassen Sie ein Gutachten zur Beweissicherung an Ihrem beschädigten Fahrzeug.
  • Schalten Sie erst jetzt die Versicherung ein.

Nur so kann gewährleistet sein, dass Sie Ihren Schaden in vollem Umfang ersetzt bekommen.

Legen Sie für einen Besichtigungstermin mit dem Kfz-Sachverständigen folgende Informationen bereit:

  • den Polizeibericht
  • Daten zum Unfallverursacher (Kennzeichen, Namen, Versicherungskärtchen)
Fragen? STERZ KFZ-Sachverständigen-Team

Burger Str. 51
42929 Wermelskirchen

02196 / 6520 02196 / 82053 service@gutachter-sterz.de Jetzt Kontakt aufnehmen

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